Tagesarchiv für den 09. Oktober 2008

Was muss ein Unternehmen beachten, das Last Minute Flüge und Lastminute Reiseangebote anbieten will?

Mancher wird sich schon gefragt haben: Als vor einigen Jahren die ersten „Low-Cost”-Airlines deutsche Provinzflughäfen anflogen und mit ihren Tarifen sogar die günstigen Pauschalreisen-Preise deutscher Linien unterboten – konnte da die Bundesregierung diesen Preiskampf zu Lasten deutscher Unternehmen nicht einfach verbieten? Nein, denn die Veranstalter, die Last Minute Flüge und Lastminute Reiseangebote anbieten, können sich darauf berufen, dass die Bundesrepublik Deutschland sich seit dem Beitritt zur damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1957hat, aus der inzwischen die Europäische Union (EU) geworden ist, verpflichtet, gemeinschaftliche „Spielregeln” unter allen Mitgliedsländern anzuerkennen. Dazu gehört seit 1987 der Binnenmarkt.Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarkts sind:

-           Der freie Verkehr von Waren

-           Der freie Verkehr von Personen

-           Der freie Verkehr von Dienstleistungen und der

-           Freie Kapitalverkehr

Alle diese Freiheiten finden uneingeschränkt Anwendung auf die Luftfahrt, und daher trifft das auch auf Firmen zu, die Last Minute Flüge und Lastminute Reiseangebote anbieten.

So können Last Minute Flüge und Lastminute Reiseangebote ohne Rücksicht auf nationale Grenzen innerhalb der EU organisiert werden – von Engländern für Deutschland, von Griechen für Dänemark, von Deutschen für Frankreich. Da es auch einen freien Kapitalverkehr gibt, kann auch die Finanzierung mit Geld aus einem anderen Staat als dem des Herkunftslandes der Fluggesellschaft organisiert werden.

Logisch, dass sich schnell auch deutsche „Billigflieger” gründeten, damit das Geschäft mit Last Minute Flüge und Lastminute Reiseangebote nicht nur ausländischen Anbietern überlassen wurde.

Die Rechtsgrundlagen des Luftverkehrs innerhalb und zwischen den Mitgliedsstaaten der EU sind geprägt von Deregulierung und Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen mit dem Ziel der Schaffung eines liberalisierten Luftverkehrsmarktes in Europa. Auch das muss beachtet werden, wenn man Last Minute Flüge und Lastminute Reiseangebote anbieten will.

Deregulierung heißt: Abbau von wettbewerbsbeschränkenden nationalen Sonderregelungen.

Harmonisierung bedeutet: Angleichung aller Normen, so dass für jeden Anbieter an jedem Ort in Europa gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen, und das gilt auch für Unternehmen, die Last Minute Flüge und Lastminute Reiseangebote anbieten und an den Mann bringen wollen, keine Frage.

jetzt kommentieren? 09. Oktober 2008